Überbrückungshilfe III
Staatliche Förderung für Ihr Reinigungssystem.
Die Häufigsten Fragen
Die wichtigsten Infos zur Überbrückungshilfe III Plus
Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem Monat, für den der Zuschuss beantragt wird. Als Vergleich wird der Referenzmonat im Jahr 2019 herangezogen.
Gründung des Unternehmens vor dem 31. Oktober 2020.
Unternehmen mit Betriebssitz und Meldung beim Finanzamt in Deutschland.
Grundsätzlich sind Unternehmen bis zu einem Umsatz von 750 Mio. Euro im Jahr 2020, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb aller Branchen antragsberechtigt.
Bei direkt von den Schließungen betroffenen Unternehmen (u.a. auch in der Gastronomie) gibt es keine Umsatzgrenzen.
Die Überbrückungshilfen können nur durch von Ihnen beauftragte Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerbevollmächtigte oder Rechtsanwälte in Ihrem Namen beantragt werden. Die Kosten für diese Dienstleistungen sind im Rahmen der Überbrückungshilfe teilweise erstattungsfähig.
Förderzeitraum: Juli 2021 bis 31. März 2022
Antragsfrist: 31. März 2022
Die Gewährung der Fördergelder wird von den Bewilligungsstellen der Länder entschieden, somit können wir als Fa. Fass-Frisch keine verbindliche Zusage machen. Alle Angaben stellen weder eine Rechtsberatung noch eine steuerliche Beratung dar.